Was bedeutet Demenz? Was genau ist Palliative Care? Wer bezahlt eigentlich die Spitex? Hier finden Sie die Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.
Demenz ist keine einzelne Krankheit, sondern ein Sammelbegriff für Erkrankungen, bei denen Gedächtnis, Denken, Orientierung und Sprache nach und nach nachlassen. Die häufigste Form ist die Alzheimer-Krankheit.
Typisch ist, dass zuerst das Kurzzeitgedächtnis leidet: Termine, Namen und Gespräche von gestern verschwinden, während weit zurückliegende Erinnerungen lange lebendig bleiben. Später kommen Schwierigkeiten bei alltäglichen Handlungen dazu — Kochen, Ankleiden, der Weg nach Hause.
Menschen mit Demenz profitieren stark von einer vertrauten Umgebung, festen Abläufen und Menschen, die sie wiedererkennen. Genau das ist der Grund, warum Betreuung zu Hause so viel bewirken kann.
Palliative Care ist die Begleitung von Menschen mit einer schweren, fortschreitenden oder unheilbaren Erkrankung. Das Ziel ist nicht mehr die Heilung, sondern die bestmögliche Lebensqualität — für so lange, wie noch Zeit bleibt.
Ein häufiges Missverständnis: Palliative Care beginnt nicht erst in den letzten Tagen. Sie kann bereits Monate oder Jahre vorher einsetzen, oft parallel zu einer laufenden Behandlung.
Sie umfasst weit mehr als Medizin. Schmerzen und belastende Symptome werden kontrolliert, aber ebenso wichtig sind Gespräche, Ängste, offene Fragen und die Entlastung der Angehörigen.
Bei einer Infusionstherapie werden Flüssigkeiten, Medikamente, Vitamine oder Mineralstoffe direkt über die Vene verabreicht. Weil die Wirkstoffe unmittelbar in den Blutkreislauf gelangen, wirken sie schnell und zuverlässig — auch dann, wenn Tabletten nicht mehr genügend aufgenommen werden.
Viele Infusionen, die früher einen Spitalaufenthalt bedeutet haben, lassen sich heute zu Hause durchführen. Das verkürzt Spitalaufenthalte und lässt Menschen in ihrer gewohnten Umgebung.
Infusionstherapien kommen unter anderem zum Einsatz bei:
Jede Infusion erfolgt auf ärztliche Verordnung und wird ausschliesslich von diplomierten Pflegefachpersonen durchgeführt und überwacht. Mehr zur Infusionstherapie →
Grundpflege ist die Unterstützung bei den täglichen Dingen, die der Körper braucht: Waschen, Ankleiden, Essen, Aufstehen, Mobilisation.
Behandlungspflege sind medizinische Massnahmen, die eine Ärztin oder ein Arzt verordnet hat: Medikamente, Injektionen, Wundversorgung, Blutzuckermessung, Katheter- und Stomapflege.
Beides wird bei ärztlicher Verordnung von der Grundversicherung übernommen und lässt sich problemlos kombinieren — häufig durch dieselbe Bezugsperson im selben Einsatz.
Übergangspflege ist die zeitlich befristete Unterstützung direkt nach einem Spitalaustritt. Sie hält die Behandlung lückenlos weiter, während die eigenen Kräfte zurückkommen.
Am besten melden Sie sich, sobald der Austrittstermin feststeht. Dann sind Medikamente, Hilfsmittel und der erste Einsatz bereits organisiert, wenn Sie zu Hause ankommen. Auch die Austrittsplanung des Spitals kann sich direkt bei uns melden.
Für alle Pflegeleistungen — Grundpflege und Behandlungspflege — ja. Die Verordnung stellt Ihre Hausärztin, Ihr Hausarzt oder das Spital beim Austritt aus.
Für hauswirtschaftliche Leistungen und reine Betreuung brauchen Sie keine Verordnung. Diese können Sie direkt bei uns bestellen.
Sie sind unsicher, was in Ihrer Situation gilt? Rufen Sie uns an — wir klären das mit Ihnen und, wenn Sie möchten, direkt mit Ihrer Arztpraxis.
Pflegeleistungen nach Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) werden bei ärztlicher Verordnung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Es bleibt die gesetzlich vorgesehene Patientenbeteiligung.
Hauswirtschaftliche Leistungen und reine Betreuung sind keine Pflegeleistungen und werden von der Grundversicherung nicht übernommen. Je nach Situation beteiligen sich Zusatzversicherungen, Ergänzungsleistungen oder die Wohngemeinde daran.
Wir gehen die Kostenfrage im Erstgespräch transparent mit Ihnen durch — bevor der erste Einsatz stattfindet.
Über das Kontaktformular auf dieser Website — das ist rund um die Uhr möglich, auch abends und am Wochenende. Oder Sie rufen uns während der Erreichbarkeitszeiten an.
Nach Ihrer Anmeldung melden wir uns garantiert innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Ausserhalb der Bürozeiten per Mail.
Das Erstgespräch ist kostenlos, ein vereinbarter Termin zur Bedarfsabklärung ist kostenpflichtig.
Bitte beachten: Erstgespräch kostenlos, vereinbarter Termin kostenpflichtig. Wird ein vereinbarter Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, stellen wir den versäumten Termin in Rechnung.
Das Erstgespräch ist kostenlos. Der anschliessend vereinbarte Termin zur Bedarfsabklärung ist verbindlich und kostenpflichtig — wir reservieren dafür eine Fachperson und die Zeit für die Anfahrt zu Ihnen nach Hause.
Wird ein vereinbarter Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, stellen wir den versäumten Termin in Rechnung.
Eine Absage ist unkompliziert — ein Anruf auf 044 554 48 48 oder eine kurze E-Mail an info@spitex-hk.ch genügt.
Erreichbarkeit: Mo – Fr, 08:00 – 17:00 Uhr
Neuanmeldungen sind über das Kontaktformular online rund um die Uhr möglich. Die erste Kontaktaufnahme durch Spitex Herz Klopf erfolgt garantiert innerhalb von 24 Stunden. Ausserhalb von Bürozeiten per Mail.
Telefon: 044 554 48 48 · E-Mail: info@spitex-hk.ch
Spitex Herz Klopf ist im Kanton Zürich tätig. Unser Standort ist Glattbrugg — von dort betreuen wir Glattbrugg, Opfikon, Kloten, Wallisellen, Rümlang, Bassersdorf, Zürich-Nord und die umliegenden Gemeinden, wie das Embrachertal.
Sie wohnen etwas ausserhalb? Fragen Sie trotzdem an. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir Sie zuverlässig betreuen können — und wenn nicht, vermitteln wir Sie weiter.
Spitex Herz Klopf — Unterrietstrasse 6, 8152 Glattbrugg. Erreichbar Mo bis Fr von 08:00 bis 17:00 Uhr. Neuanmeldungen sind online rund um die Uhr möglich — wir melden uns garantiert innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Ausserhalb der Bürozeiten per Mail.