Spitex Herz Klopf · Häufige Fragen

Kurz erklärt,
ohne Fachchinesisch.

Was bedeutet Demenz? Was genau ist Palliative Care? Wer bezahlt eigentlich die Spitex? Hier finden Sie die Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.

Krankheitsbilder & Leistungen

Häufige
Fragen

Was ist Demenz?

Demenz ist keine einzelne Krankheit, sondern ein Sammelbegriff für Erkrankungen, bei denen Gedächtnis, Denken, Orientierung und Sprache nach und nach nachlassen. Die häufigste Form ist die Alzheimer-Krankheit.

Typisch ist, dass zuerst das Kurzzeitgedächtnis leidet: Termine, Namen und Gespräche von gestern verschwinden, während weit zurückliegende Erinnerungen lange lebendig bleiben. Später kommen Schwierigkeiten bei alltäglichen Handlungen dazu — Kochen, Ankleiden, der Weg nach Hause.

Menschen mit Demenz profitieren stark von einer vertrauten Umgebung, festen Abläufen und Menschen, die sie wiedererkennen. Genau das ist der Grund, warum Betreuung zu Hause so viel bewirken kann.

  • Begleitung in allen Krankheitsstadien
  • Feste Bezugspersonen statt wechselnder Gesichter
  • Tagesstruktur, Aktivierung und Sicherheit in der Wohnung
  • Beratung und Entlastung für Angehörige

Mehr zu unserem Demenz-Angebot →

Was ist Palliative Care?

Palliative Care ist die Begleitung von Menschen mit einer schweren, fortschreitenden oder unheilbaren Erkrankung. Das Ziel ist nicht mehr die Heilung, sondern die bestmögliche Lebensqualität — für so lange, wie noch Zeit bleibt.

Ein häufiges Missverständnis: Palliative Care beginnt nicht erst in den letzten Tagen. Sie kann bereits Monate oder Jahre vorher einsetzen, oft parallel zu einer laufenden Behandlung.

Sie umfasst weit mehr als Medizin. Schmerzen und belastende Symptome werden kontrolliert, aber ebenso wichtig sind Gespräche, Ängste, offene Fragen und die Entlastung der Angehörigen.

  • Schmerz- und Symptomkontrolle
  • Psychosoziale und spirituelle Begleitung
  • Unterstützung und Entlastung von Angehörigen
  • Koordination mit Ärzten, Spitälern und Spezialdiensten

Mehr zu unserer Palliative Care →

Was ist eine Infusionstherapie?

Bei einer Infusionstherapie werden Flüssigkeiten, Medikamente, Vitamine oder Mineralstoffe direkt über die Vene verabreicht. Weil die Wirkstoffe unmittelbar in den Blutkreislauf gelangen, wirken sie schnell und zuverlässig — auch dann, wenn Tabletten nicht mehr genügend aufgenommen werden.

Viele Infusionen, die früher einen Spitalaufenthalt bedeutet haben, lassen sich heute zu Hause durchführen. Das verkürzt Spitalaufenthalte und lässt Menschen in ihrer gewohnten Umgebung.

Infusionstherapien kommen unter anderem zum Einsatz bei:

  • Flüssigkeitsmangel
  • Infektionen und Antibiotikatherapien
  • Vitamin- oder Eisenmangel
  • Schmerztherapien
  • Medikamentösen Behandlungen nach ärztlicher Verordnung

Jede Infusion erfolgt auf ärztliche Verordnung und wird ausschliesslich von diplomierten Pflegefachpersonen durchgeführt und überwacht. Mehr zur Infusionstherapie →

Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?

Grundpflege ist die Unterstützung bei den täglichen Dingen, die der Körper braucht: Waschen, Ankleiden, Essen, Aufstehen, Mobilisation.

Behandlungspflege sind medizinische Massnahmen, die eine Ärztin oder ein Arzt verordnet hat: Medikamente, Injektionen, Wundversorgung, Blutzuckermessung, Katheter- und Stomapflege.

Beides wird bei ärztlicher Verordnung von der Grundversicherung übernommen und lässt sich problemlos kombinieren — häufig durch dieselbe Bezugsperson im selben Einsatz.

Wann brauche ich Übergangspflege?

Übergangspflege ist die zeitlich befristete Unterstützung direkt nach einem Spitalaustritt. Sie hält die Behandlung lückenlos weiter, während die eigenen Kräfte zurückkommen.

Am besten melden Sie sich, sobald der Austrittstermin feststeht. Dann sind Medikamente, Hilfsmittel und der erste Einsatz bereits organisiert, wenn Sie zu Hause ankommen. Auch die Austrittsplanung des Spitals kann sich direkt bei uns melden.

Mehr zur Übergangspflege →

Brauche ich eine ärztliche Verordnung?

Für alle Pflegeleistungen — Grundpflege und Behandlungspflege — ja. Die Verordnung stellt Ihre Hausärztin, Ihr Hausarzt oder das Spital beim Austritt aus.

Für hauswirtschaftliche Leistungen und reine Betreuung brauchen Sie keine Verordnung. Diese können Sie direkt bei uns bestellen.

Sie sind unsicher, was in Ihrer Situation gilt? Rufen Sie uns an — wir klären das mit Ihnen und, wenn Sie möchten, direkt mit Ihrer Arztpraxis.

Wer bezahlt die Spitex-Leistungen?

Pflegeleistungen nach Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) werden bei ärztlicher Verordnung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Es bleibt die gesetzlich vorgesehene Patientenbeteiligung.

Hauswirtschaftliche Leistungen und reine Betreuung sind keine Pflegeleistungen und werden von der Grundversicherung nicht übernommen. Je nach Situation beteiligen sich Zusatzversicherungen, Ergänzungsleistungen oder die Wohngemeinde daran.

Wir gehen die Kostenfrage im Erstgespräch transparent mit Ihnen durch — bevor der erste Einsatz stattfindet.

Wie melde ich mich an?

Über das Kontaktformular auf dieser Website — das ist rund um die Uhr möglich, auch abends und am Wochenende. Oder Sie rufen uns während der Erreichbarkeitszeiten an.

Nach Ihrer Anmeldung melden wir uns garantiert innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Ausserhalb der Bürozeiten per Mail.

Das Erstgespräch ist kostenlos, ein vereinbarter Termin zur Bedarfsabklärung ist kostenpflichtig.

  • Anmeldung online: rund um die Uhr
  • Erste Kontaktaufnahme: innerhalb von 24 Std., ausserhalb der Bürozeiten per Mail
  • Erstgespräch kostenlos, Termin zur Bedarfsabklärung verbindlich

Bitte beachten: Erstgespräch kostenlos, vereinbarter Termin kostenpflichtig. Wird ein vereinbarter Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, stellen wir den versäumten Termin in Rechnung.

Ist das Erstgespräch verbindlich?

Das Erstgespräch ist kostenlos. Der anschliessend vereinbarte Termin zur Bedarfsabklärung ist verbindlich und kostenpflichtig — wir reservieren dafür eine Fachperson und die Zeit für die Anfahrt zu Ihnen nach Hause.

Wird ein vereinbarter Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, stellen wir den versäumten Termin in Rechnung.

Eine Absage ist unkompliziert — ein Anruf auf 044 554 48 48 oder eine kurze E-Mail an info@spitex-hk.ch genügt.

Wann sind Sie erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo – Fr, 08:00 – 17:00 Uhr

Neuanmeldungen sind über das Kontaktformular online rund um die Uhr möglich. Die erste Kontaktaufnahme durch Spitex Herz Klopf erfolgt garantiert innerhalb von 24 Stunden. Ausserhalb von Bürozeiten per Mail.

Telefon: 044 554 48 48 · E-Mail: info@spitex-hk.ch

In welchem Gebiet sind Sie tätig?

Spitex Herz Klopf ist im Kanton Zürich tätig. Unser Standort ist Glattbrugg — von dort betreuen wir Glattbrugg, Opfikon, Kloten, Wallisellen, Rümlang, Bassersdorf, Zürich-Nord und die umliegenden Gemeinden, wie das Embrachertal.

Sie wohnen etwas ausserhalb? Fragen Sie trotzdem an. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir Sie zuverlässig betreuen können — und wenn nicht, vermitteln wir Sie weiter.

Auf einen Blick

Erreichbarkeit &
Öffnungszeiten

Erreichbarkeit · Bürozeiten
Mo – Fr, 08:00 – 17:00 Telefonisch unter 044 554 48 48 — ausserhalb der Bürozeiten per Mail oder Kontaktformular
Erstgespräch
Kostenlos Termin zur Bedarfsabklärung verbindlich — Absage bis 24 Stunden vorher, sonst wird der Termin verrechnet
Neuanmeldung
Rund um die Uhr Online über das Kontaktformular
Erste Kontaktaufnahme
Innert 24 Stunden Garantiert durch Spitex Herz Klopf — ausserhalb der Bürozeiten per Mail
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Spitex Herz Klopf — Unterrietstrasse 6, 8152 Glattbrugg. Erreichbar Mo bis Fr von 08:00 bis 17:00 Uhr. Neuanmeldungen sind online rund um die Uhr möglich — wir melden uns garantiert innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Ausserhalb der Bürozeiten per Mail.